Hundehaftpflicht - Die Versicherung für Hundehalter

Als Hundehalter sollten Sie auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichten…

Oft denken Hundebesitzer „Warum soll ich eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen? Mein Hund kann doch keiner Seele was zu leide tun!“ Doch allein schon der Besitz eines Hundes verpflichtet sie zur Haftung im Schadensfall. Denn als Hundehalter unterliegen Sie laut Gesetz der Gefährdungshaftung. Bei der Privathaftpflichtversicherung geht man immer von einem Verschulden der versicherten Person aus, bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung ist dies anders. Sie als Hundehalter haften im Schadensfall auch wenn Sie auf das Verhalten des Hundes keinen Einfluss haben. Deshalb ist die Hundehalterhaftpflicht für jeden Hundebesitzer unumgänglich, denn im Schadensfall wird ihre Privathaftpflichtversicherung keinen Cent zahlen.

Der Paragraph 833 BGB besagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“.

In manchen deutschen Städten zählt die Hundehaftpflichtversicherung sogar schon zu den Pflichtversicherungen und ist durch Ihren günstigen Jahresbeitrag auf jeden Fall eine Überlegung wert.

Als Hundebesitzer muss Ihnen bewusst sein, dass Sie im Schadensfall mit Ihrem ganzen Vermögen haftbar zu machen sind, auch wenn man Ihnen kein Verschulden vorwerfen kann.
Die Hundehaftpflichtversicherungen schützen sie vor den finanziellen Folgen im Schadensfall, wie. z.B. Schadensersatzansprüche.

Weiterhin hilft die Hundehaftpflicht-Versicherung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Daher: Schützen Sie sich UND Ihr Tier!

Quelle: www.hundehaftpflicht-info.de
 

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