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Urlaub mit dem Hund

Hundebesitzer müssen ihren Urlaub unter dem Gesichtspunkt planen, ob der Hund mitgenommen werden soll oder nicht. Gemeinsame Ferien machen auch dem Hund viel Spaß, denn er genießt die ungeteilte Aufmerksamkeit, die sonst im Alltag oft etwas zu kurz kommt sowie das Erkunden des neuen Terrains. Deshalb sollte der Urlaub möglichst dahingehend ausgelegt sein, dass der Hund sein Menschenrudel begleiten kann. Soll der Hund innerhalb des eigenen Landes mitgenommen werden, ist die Planung denkbar einfach. Eine kurze Anfrage beim Hotel, bei der Pension oder dem Vermieter der Ferienwohnung, ob Hunde erlaubt sind, genügt. Auch ein Campingurlaub ist ideal, um den vierbeinigen Freund mitzunehmen.

Wenn die Reise ins Ausland gehen soll, ist die Reiseplanung schon ein wenig aufwändiger. Je nach Land variieren die Einreisebestimmungen. Hundebesitzer müssen sich frühzeitig, spätestens jedoch 2 Monate vor der geplanten Reise, danach erkundigen. Auskunft darüber, was bei der Einreise mit Hund zu beachten ist, geben neben Konsulaten und Botschaften auch Fremdenverkehrsämter, Automobilclubs oder der Tierarzt. Bei fast allen Ländern einheitlich ist der Bedingung, dass der Hund über einen Impfpass verfügt, der international gültig ist. Die letzte Tollwutimpfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen, sollte aber auch nicht in den letzten 30 Tagen vor dem Urlaub vorgenommen werden. Selbst wenn im Urlaubsland das Mitbringen von Hunden erlaubt ist, wird es problematisch, wenn die Anreise durch Länder mit Quarantänepflicht erfolgen müsste. Dann dürfte der Hund nicht mitgenommen werden.

Am einfachsten gestaltet sich das Reisen mit Hund mit dem eigenen PKW. Dann nämlich können je nach Bedarf Pausen eingelegt werden. Damit dem Tier auf der Fahrt nicht übel wird, sollte einige Stunden vor der Abfahrt keine Fütterung mehr erfolgen. Auch unterwegs darf der Hund nur trinken. Bei einer längeren Autofahrt sollte alle 2 Stunden eine Pause stattfinden, in der mit dem Hund spazieren gegangen und gespielt wird und er Wasser trinken darf.

Wenn Hundebesitzer mit dem Zug reisen, wird für den Hund normalerweise der Kindertarif fällig. In Großraumwagen und Abteilen dürfen Hunde aller Größen und Rassen mitgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Hund während der ganzen Fahrt angeleint wird.

Möglich, aber für den Hund unangenehm ist das Reisen per Flugzeug. Im Passagierraum dürfen nur kleine Hunde unter 5 Kilo die Reise antreten, wenn sie in speziell dafür vorgesehenen Behältern untergebracht werden. Größere Hunde verbringen den Flug in ihrer Transportbox im Frachtraum. Wenn eine Flugreise angestrebt wird, sollte der Hund deshalb besser zu Hause bleiben.

Wenn der Hund nicht mit in den Urlaub darf, müssen die Besitzer sich frühzeitig um die Betreuung des Tieres kümmern. Vielleicht kann jemand in der Verwandtschaft, Freunde oder Nachbarn die Versorgung des Hundes übernehmen. Am problemlosesten klappt es mit der Betreuung, wenn der Hund in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann und er die betreuende Person kennt und mag. Steht aus dem näheren Umkreis niemand zur Verfügung, können die Hundebesitzer bei einem Tiersitter oder in einer Tierpension nachfragen. Tiersitter arbeiten oft auf gegenseitiger Basis, nach dem Motto, betreust du meinen Hund, nehme ich deinen. Hier ist der Kostenfaktor, einmal abgesehen vom Futter, gleich Null. Die Unterbringung in einer Tierpension kann dagegen ganz schön ins Geld gehen. Als allerletzte Lösung für den vorübergehenden Aufenthalt sollte das Tierheim in Erwägung gezogen werden.

(Quelle: www.tiere-online.de)
 

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